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Öffnungszeiten

Mo–Do 9:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr
Frei    9:30 - 12:00 Uhr & 14:00 - 15:30 Uhr
Sageschlossen

AGB

1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln insgesamt die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Green Power LED KG, (nachfolgend „Firma“ genannt) und deren Kunden.
1.2 Mit Annahme unseres Angebotes erkennt der Kunde diese Bedingungen an. Abweichende Bedingungen des Käufers, die nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.3 Andere Vereinbarungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Seiten.

2. Angebote, Preise und Lieferungen
2.1 Angebote sind stets freibleibend. Eine Verpflichtung zur Lieferung entsteht erst mit der schriftlichen Bestätigung des erteilten Auftrages. Die automatische Auftragsbenachrichtigung unseres Onlineshops ist nur eine Eingangsbestätigung und keine Auftragsbestätigung.
2.2 Die Preise verstehen sich ab Lager. Kosten für Verpackung, Fracht und der von der Firma grundsätzlich abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers.
2.3 Die Angabe von Lieferfristen ist unverbindlich, es sei denn, dass beim Auftrag ausdrücklich ein Fixtermin schriftlich vereinbart worden ist. Die Firma gerät mit einer Lieferung nur dann in Verzug, wenn vom Käufer eine den Umständen des Einzelfalls entsprechende angemessene Nachfrist gesetzt worden ist, die jedoch mindestens zwei Wochen betragen muss. Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, ist die Firma zu Teilleistungen berechtigt. Grundsätzlich wird die Ware, soweit lieferbar, binnen drei Werktagen verschickt.
2.4 Ist die Einhaltung auch verbindlicher Fristen nachweislich aufgrund unabwendbarer Umstände, wie z. B. Krieg, Streik o.ä. oder aber aufgrund Lieferverzuges der Vorlieferanten der Firma nicht möglich, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen, nach deren Ablauf er durch eingeschriebene Erklärung vom Vertrag zurücktreten kann, wenn er wegen der Lieferverzögerung kein Interesse an der Lieferung hat. Die Firma ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn ein Vorlieferant aus Gründen, die die Firma nicht zu vertreten hat, seine Lieferverpflichtungen nicht erfüllt und eine anderweitige Beschaffung der Ware nicht oder nur zu erheblich ungünstigeren Bedingungen möglich ist.
2.5 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder Nichterfüllung können nur geltend gemacht werden, wenn der Firma grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden können.
2.6 Bei sämtlichen Lieferungen – auch bei Selbstabholung – geht die Transportgefahr auf den Kunden über, sobald die Ware das jeweilige Lieferwerk der Firma oder Lager der Firma verlassen hat oder einem Beförderungsmittel, einschließlich eigenen Transportmittel, einem Spediteur oder Frachtführer auf dem Werks- oder Lagergrundstück übergeben ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, wer die Frachtkosten trägt.
2.7 Bei unbegründeter Annahmeverweigerung ist die Firma berechtigt, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, Kosten und Schäden, die durch Nichtabnahme entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, ohne Rücksicht auf den Grund der Annahmeverweigerung.

3. Zahlungsbedingungen
3.1 Die Rechnungen sind umgehend bei Anlieferung oder Abholung der Ware in bar ohne Abzug zu begleichen, sofern im Einzelfall keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
3.2 Zahlungen werden zunächst auf offene Zinsen und Kosten, anschließend auf ungesicherte, ansonsten auf die ältesten Forderungen angerechnet.
3.3 Die Firma ist nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel in Zahlung zu nehmen. Für eine Annahme bedarf es einer gesonderten vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Die Annahme geschieht nur erfüllungshalber, sowie unter Berechnung der Inkasso- und Diskontspesen. Auch die Weitergabe und Prolognation gelten nicht als Kaufpreiserfüllung. Die Firma haftet nicht für die rechtzeitige Vorlage der in Zahlung gegebenen Urkunden.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn es auf demselben Liefervertrag beruht.
3.4 Bei Zahlungszielüberschreitungen ist die Firma unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der Sätze, die die Firma selbst für aufgenommene Kredite zahlen müssen, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher auch künftig aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden entstehenden Forderungen Eigentum der Firma. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen gegen den Kunden in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
4.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an Dritte im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits mit Abschluss des Vertrages über die Weiterveräußerung an die Firma ab. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren, die der Firma nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Vorausabtretung nur in Höhe unseres Rechnungswertes.
4.3 Zur Einziehung der an die Firma abgetretenen Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt. Jedoch verpflichtet sich die Firma, Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nach kommt. Die Firma kann verlangen, dass der Besteller der Firma die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung anzeigt.
4.4 Der Kunde hat der Firma den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die an die Firma abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, damit die Firma im Bedarfsfall intervenieren kann.
4.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die Firma die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen. Die Rückgabe dieser Ware gilt nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag, es sei denn, der Rücktritt wird zusätzlich schriftlich erklärt.

5. Gewährleistung
5.1 Die Firma übernimmt gegenüber dem Kunden für gelieferte Geräte und Komponenten -ausgeschlossen sind Verschleiß- und Verbrauchsteile, sowie Systembeschreibungen und eventuell mitgelieferte Software- die gesetzliche Gewährleistung ab Rechnungsstellung. Für die Gewährleistung gilt folgendes:
5.11 Der Kunde hat jede Lieferung sofort nach Empfang sorgfältig und vollständig zu untersuchen. Offensichtliche Transportschäden sind sofort bei Anlieferung zu reklamieren und durch den Spediteur zu bestätigen. Verdeckte Transportschäden, Warenmängel und falsche Lieferungen sind binnen 4 Arbeitstagen nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die gesamte Lieferung als genehmigt. Für Mängel, die vor dem Einbau oder der Verarbeitung hätten festgestellt werden können, entfallen nach der Verarbeitung oder dem Einbau sämtliche Gewährleistungsansprüche.
5.12 Die Gewährleistung erstreckt sich auf zugesicherte Eigenschaften der Ware und auf ihre Fehlerfreiheit hinsichtlich Material und Verarbeitung entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Eine Gewährleistungspflicht wird nicht ausgelöst durch unwesentliche Abweichungen in Farben, Abmessung und oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware.
5.13 Eine Gewährleistungspflicht besteht jedoch nur wenn ein Mangel trotz ordnungsgemäßer und in Übereinstimmung mit etwaigen Anleitungen durchgeführter Anwendung, Pflege, Wartung, normaler Beanspruchung unter Einsatz qualifizierten Personals bei dem Kunden eingetreten ist und nicht auf natürlichem Verschleiß oder der Korrosion einzelner Teile oder unfachmännischer Reparaturen oder Umbauten von fremder Hand beruht. Das gleiche gilt für nicht von der Firma zu vertretenden Schäden äußerer oder mechanischer Art, bzw. durch Umwelteinflüsse (insbesondere Feuchtigkeit, unzuträgliche Temperaturen, Stromschlag, Staub u. a.) ausgelöst.
5.14 Zur Rücksendung der gerügten Ware ist der Kunde nur befugt, nachdem er die Firma schriftlich mit erforderlicher Begründung informiert hat. Die gerügte Ware muss in der Originalverpackung oder einer ebenso sicheren Verpackung kostenfrei eingesandt oder angeliefert werden. Der defekten Ware müssen eine Fehlerbeschreibung, sowie die Unterlagen beigefügt werden, aus denen sich der Kauf und die Berechtigung des Gewährleistungsanspruches ergeben (insbesondere Lieferscheine und Rechnungen).Bei begründeten und ordnungsgemäß gerügten Mängeln verpflichtet sich die Firma nach freier Wahl entweder die Mängel zu beseitigen, oder die fehlerhafte Ware oder die fehlerhaften Teile innerhalb einer angemessenen Frist zu ersetzen. Erst nach dreimaliger Nachbesserung eines Mangels besteht die Möglichkeit der Wandlung. In sämtlichen Fällen trägt der Kunde das Transportrisiko für Hin- und Rücksendung. Die infolge berechtigter Mängelrügen entstehenden Arbeits- und Materialkosten trägt die Firma. Auch werden die Kosten für die Rücksendung übernommen, wenn die betreffende Ware an die Firma frei Haus eingeschickt wurde. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen des Ersatzes von Mängelfolgeschäden sind ausgeschlossen, wenn die Firma nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
5.15 Informationen zur Mängelhaftung: Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung

6. Widerrufsrecht für Verbraucherverträge

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Green Power LED KG
Böhmsholzer Weg 5A
21391 Reppenstedt

Telefaxnummer: +49 4131 92 772 0
E-Mail-Adresse: info@green-power-led.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht . Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

7. Haftung
7.1 Die Beratung des Kunden, insbesondere über die Verwendung der Ware, erfolgt ohne Gewähr für eine Eignung der Ware. Die Firma haftet nur bei schriftlicher Zusicherung gegenüber dem Kunden.
7.2 Schadensersatzansprüche des Kunden, aus welchem Rechtsgrund auch immer sind ausgeschlossen, wenn die Firma nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hatte. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, wie z. B. entgangenem Gewinn.
7.3 Die Firma kann nicht für evtl. Verletzungen von Warenzeichen, Gebrauchsmusterschutz, oder Patentrechten haftbar gemacht werden, außer wenn wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.

8. Gerichtsstand und Schlussvorschriften
8.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten aus Liefergeschäften oder sonstigen Leistungen ist Lüneburg.
8.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch für den Fall, dass der Kunde seinen Sitz im Ausland hat, oder wenn Lieferungen ins Ausland erfolgen.
8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die rechtlich zulässig ist und dem verfolgten rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck so nahe wie möglich kommt.

Reppenstedt 08/2019